Global Governance Spotlight 3|2017
Vor dem Hintergrund der weltweit gestiegenen Wanderungsbewegungen, einer unzureichenden internationalen Kooperation in der Migrationspolitik und einer drohenden Erosion des weltweiten Flüchtlingsschutzes fand am 19. September 2016 der erste Hochrangige Gipfel der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) zu Flucht und Migration statt. In der Abschlusserklärung (New York Declaration) verpflichteten sich die Staats- und Regierungschefs einstimmig zur Erarbeitung von zwei globalen Pakten bis voraussichtlich September 2018, dem „Globalen Pakt zu Flüchtlingen“ und dem „Globalen Pakt zu sicherer, geordneter und legaler Migration“. Während der Flüchtlingspakt konkrete Schritte zu einer besseren Lastenteilung in akuten Flüchtlingskrisen enthalten soll, soll der Migrationspakt einen konzeptuellen Rahmen für die künftige globale migrationspolitische Zusammenarbeit bieten. Er soll alle wesentlichen Aspekte der internationalen Kooperation in diesem Politikfeld umfassen und an die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung anknüpfen. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an den Pakt.
Bislang ist allerdings unklar, welche Ausrichtung der Migrationspakt im Ergebnis haben wird: Wird er die Grundlage für eine nachhaltige, an den Rechten von Migrantinnen und Migranten orientierte und die Interessen der Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländer ausgleichende internationale Zusammenarbeit legen können und damit die Chancen für eine entwicklungsfördernde Migration verbessern? Oder wird er in erster Linie restriktive Elemente enthalten und die Fähigkeit der Aufnahmeländer zur Steuerung der Wanderungen stärken, insbesondere in Bezug auf Grenzkontrollen und Rückführungen? Beide Ausrichtungen erscheinen derzeit noch möglich. Entscheidend wird sein, welche Aufmerksamkeit die Belange der Migrantinnen und Migranten in den Verhandlungen finden. Die Voraussetzungen scheinen günstig: Obwohl es sich um einen Staatenprozess handelt, ist eine systematische Beteiligung von internationalen Organisationen, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft vorgesehen.