UN-Treaty zu Wirtschaft & Menschenrechten

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* INFOFLYER * zum UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten

 

Der UN-Prozess für weltweit verbindliche Regeln zu Wirtschaft und Menschenrechten

Damit Unternehmen Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland achten und die Rechte von Betroffenen wirksam geschützt werden, braucht es verbindliche Regeln. Dass diese hart erkämpft werden müssen, zeigen die Verfahren zu nationalen Lieferkettengesetzen. Der seit 2014 laufende Prozess über ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty) bringt das Thema auf die globale Ebene: Der Treaty würde alle Vertragsstaaten zur Schaffung verbindlicher Regeln für Unternehmen verpflichten und den Zugang zu Recht für Betroffene über Grenzen hinweg stärken. Doch die Verhandlungen dazu stocken, weil Länder des Globalen Nordens nur zögerlich mitziehen.

Worum geht es beim UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte?

Menschenrechtsverletzungen stellen im globalen Wirtschaftssystem keine Ausnahme dar, im Gegenteil: Unternehmensgewinne speisen sich systematisch aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und niedrigen Umweltstandards. Wenn Unternehmen im Ausland die Rechte von Arbeiter*innen verletzen, die lokale Bevölkerung von ihrem Land vertreiben oder Schäden für Umwelt und Gesundheit verursachen, bleibt das für sie häufig ohne Folgen. Betroffene finden weder vor Ort noch in den Heimatländern der Unternehmen Rechtsschutz. Um dem entgegenzuwirken, konnten sich die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen 2011 zunächst nur auf einen Empfehlungskatalog einigen: die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Mit dem UN-Treaty soll nun ein internationales Abkommen erarbeitet werden, das für die Vertragsparteien verbindlich ist und diese verpflichtet, klare Regeln für Unternehmen zu schaffen und den Betroffenen Klagemöglichkeiten zu eröffnen. Viele Länder des Globalen Südens, deren Bevölkerung z.B. bei Rohstoffabbau oder Landnahme immer wieder die Folgen rücksichtslosen Handels transnationaler Unternehmen erfährt, setzen sich für das Abkommen ein.

Gemeinsame Regeln auf internationaler Ebene

In einigen Ländern haben Regierungen auf Druck der Zivilgesellschaft mit Lieferkettengesetzen bereits Regeln für Unternehmen geschaffen. Zum Teil beziehen sie sich nur auf Teilaspekte (z.B. Kinderarbeit in den Niederlanden), gelten nur für bestimmte Unternehmen (in Frankreich z.B. nur für sehr große Firmen ab 5000 Mitarbeitenden) oder haben Schwächen in ihrer Durchsetzung (im deutschen Lieferkettengesetz fehlt z. B. eine zivilrechtliche Haftungsregelung). Es wäre dringend notwendig, auf internationaler Ebene Standards zu setzen. Diese könnten klarstellen, wozu Unternehmen verpflichtet werden und wie Betroffene Zugang zu Recht erlangen. Das schafft ein level playing field für Unternehmen, weil auch die Konkurrenz im Ausland zum Handeln verpflichtet ist. Die Europäische Kommission hat im Februar 2022 einen Entwurf für ein EU-weites Lieferkettengesetz vorlegt. An dem internationalen Prozess zum UN-Treaty hat sie sich bislang aber nicht beteiligt. Dabei wären die beiden Regelungen komplementär zueinander.

Was bisher geschah und wie es weitergeht …

Auf Initiative von Ecuador und Südafrika sprach sich der UN-Menschenrechtsrat 2014 mehrheitlich für ein Menschenrechtsabkommen zur Regulierung von Wirtschaftsaktivitäten aus. Bereits acht Verhandlungsrunden fanden seitdem statt. Ein mehrfach überarbeiteter Vertragsentwurf findet in vielen Punkten Zuspruch bei internationalen Menschenrechtsexpert*innen. Mittlerweile sind alle großen Industrienationen im Verhandlungsraum, angefangen von den USA bis hin zu Brasilien, Südafrika, Indien, China und Russland. Weiterhin getragen wird der Prozess von Ländern des Globale Südens. Die Europäische Union steht mit Verabschiedung eines EU-Lieferkettengesetzes nun auch kurz davor, in die Verhandlungen mit einzutreten. Die EU-Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst sollten jetzt schnellst möglichst ein Verhandlungsmandat in die Wege leiten, sodass sich die EU bei den anstehenden Konsultationen und bei der 10. Verhandlungsrunde vom 21. bis 25. Oktober 2024 aktiv einbringen kann. Dafür sollten sich Deutschland und die anderen EU-Mitgliedsstaaten stark machen. Im Juni 2022 haben sich die G7-Staaten zu einem international verbindlichen Abkommen bekannt. Dieser wichtige Richtungswechsel sollte nun von den politischen Entscheidungsträger*innen genutzt werden, um die Verhandlungen zum UN-Treaty voranzubringen.

Aktuelles (GPF und Treaty Alliance Deutschland)

Für welche Unternehmen soll er gelten?

Der Prozess hin zu einem völkerrechtlich bindenden Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (auch „UN-Treaty“ genannt) läuft inzwischen seit einem Jahrzehnt. Der Initiative liegt die Erkenntnis [...]

Von Celia Sudhoff 

Am Freitagmittag, 20.09.2024, überraschte der ecuadorianische Vorsitzende mit der Entscheidung die 10. Verhandlungsrunde zu verschieben. Ursprünglich sollte sich die [...]

Von Celia Sudhoff 

Vom 21. bis 25. Oktober 2024 wird sich unter dem Dach des UN-Menschenrechtsrates zum zehnten Mal eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe treffen, um über ein internationales [...]

Öffentliche Erklärung der Zivilgesellschaft, sozialer Bewegungen, Gewerkschaften und indigener Völker zur verfahrensbezogenen Entscheidung (engl. „procedural decision“)

56. Sitzung des UN [...]

Weitere Informationen

Publikationen der UN-Arbeitsgruppe zum UN-Treaty:

Mandat der UN-Arbeitsgruppe (Resolution 26/9, 2014)

Elemente eines UN-Treaty („Elements“, 2017)

Null-Entwurf („Zero Draft“, 2018)

Überarbeiteter Entwurf („Revised Draft“, 2019)

Zweiter überarbeiteter Entwurf („Second Revised Draft“, 2020)

Dritter überarbeiteter Entwurf („Third Revised Draft“, 2021)

Aktualisierter dritter Entwurf ("Updated Third Draft", 2023)

Bericht zur 1. Tagung (2015)

Bericht zur 2. Tagung (2016)

Bericht zur 3. Tagung (2017)

Bericht zur 4. Tagung (2018)

Bericht zur 5. Tagung (2019)

Bericht zur 6. Tagung (2020)

Bericht zur 7. Tagung (2021)

Bericht zur 8. Tagung (2022)

Bericht zur 9. Tagung (2023)

 

Relevante Webseiten:

Webseiten der UN-Arbeitsgruppe zum UN-Treaty: https://www.ohchr.org/en/hrbodies/hrc/wgtranscorp/pages/igwgontnc.aspx

Informationen zur Treaty Alliance Deutschland: https://www.cora-netz.de/themen/un-treaty/

Webseite der internationalen Treaty Alliance (Englisch): https://www.treatymovement.com/

Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) zum UN-Treaty: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaft-und-menschenrechte/un-treaty-prozess

Blog des Business & Human Rights Resource Center zum UN-Treaty (Englisch): https://www.business-humanrights.org/en/big-issues/binding-treaty/

 

Aktuelle Informationen auf Twitter unter #BindingTreaty #UNtreaty #StopCorporateAbuse #HoldBizAccountable #BizHumanRights #yesEUcan #Lieferkettengesetz #Unternehmensverantwortung