OFFENER BRIEF AN DIE EUROPÄISCHE UNION

Press Statement

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Brüssel, 29. November 2021

 

Betreff: Dringende Aufforderung zur Sicherstellung einer geschlechtergerechten und wirksamen Gesetzgebung zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht (HREDD) und zur Rechenschaftspflicht von Unternehmen

 

Sehr geehrte Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen,

Sehr geehrte Vizepräsidentin Vera Jourová,

Sehr geehrter Kommissar Thierry Breton,

Sehr geehrte Kommissarin Helena Dalli,

Sehr geehrter Kommissar Didier Reynders,

Sehr geehrte Mitglieder des Parlaments,

Sehr geehrte Vertreter*innen des Rates der Europäischen Union,

 

der 29. November – Internationaler Tag der Menschenrechtsverteidigerinnen – ist ein Tag, an dem die Frauen gewürdigt werden, die sich weltweit für die Menschenrechte und die Umwelt einsetzen. Da sie an vorderster Front gegen alle Formen von Diskriminierung und Ungleichheit kämpfen und die Rechte von Umwelt, Land und indigenen Völkern schützen, sind Menschenrechtsverteidigerinnen ständig mit Schikanen, Inhaftierung, Stigmatisierung, Kriminalisierung und Mord konfrontiert, zusätzlich zu geschlechtsspezifischen Formen von Gewalt und Diskriminierung, einschließlich sexueller Gewalt. Geschlechtergerechte Regelungen zur Rechenschafts- und Sorgfaltspflicht von Unternehmen sind dringend erforderlich, um diese tief verwurzelten Ungleichheiten zu beseitigen.

 

Im Jahr 2020 waren 13 Prozent der 331 weltweit getöteten Menschenrechtsverteidiger*innen Frauen[1]. Die meisten dieser Morde geschahen im Rahmen von Geschäftstätigkeiten, wobei Lateinamerika die am stärksten betroffene Region war[2]. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Frauen gibt es in allen Sektoren[3], von der Rohstoffgewinnung über das verarbeitende Gewerbe und die Landwirtschaft bis hin zum Beherbergungsgewerbe, der Lebensmittelindustrie[4] und dem Bekleidungssektor, in dem Frauen 80 Prozent der Beschäftigten ausmachen[5]. Außerdem sind 71 Prozent der Menschen, die in moderner Sklaverei leben, Frauen[6]. Da sich Diskriminierung aufgrund des Geschlechts häufig mit anderen Diskriminierungsformen überschneidet, werden viele Frauen darüber hinaus aufgrund von ethnischer Herkunft, Alter, Klasse, Kaste, Migrationsstatus, Geschlechtsidentität und/oder anderen Faktoren diskriminiert[7].

 

Die Europäische Union hat nun die Gelegenheit, die Rechte der fast 190 Millionen Frauen, die in globalen Lieferketten arbeiten, durch die bevorstehende Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung zu schützen. Die Richtlinie sollte den Schwerpunkt auf geschlechtsspezifische Sorgfaltspflichten legen, die Intersektionalität berücksichtigen und auf die geschlechtsspezifischen Dimensionen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte[8] sowie den OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht verweisen, um den Unternehmen geschlechtsspezifische Leitlinien an die Hand zu geben. In diesem Zusammenhang müssen die geschlechtsspezifischen Empfehlungen in der Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung

 

  1. Verweise auf die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) und die UN-Wanderarbeiterkonvention sowie das ILO-Übereinkommen 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt in den normativen Geltungsbereich aufnehmen;

 

  1. Solide Haftungsregeln schaffen, die es den Opfern ermöglichen, Zugang zu Gerichten zu erhalten und wirksame Abhilfe zu erwirken, indem beispielsweise zeitliche Hürden, Schwierigkeiten beim Zugang zu Beweismaterial, Risiken nachteiliger Auswirkungen sowie geschlechtsspezifische Ungleichheiten, Vulnerabilitäten und Marginalisierung abgebaut werden, die große praktische und verfahrenstechnische Hindernisse darstellen und den Zugang der Opfer zu wirksamen Rechtsbehelfen beeinträchtigen können.

 

  1. Die gesamte Wertschöpfungskette abdecken, einschließlich halbformaler und informeller Arbeitsmodelle sowie inoffizieller Subunternehmerverträge und Heimarbeit, die insbesondere innerhalb der ersten Glieder der Wertschöpfungsketten stattfinden, da sie unverhältnismäßig viele Frauen betreffen und eine der Hauptursachen von Zwangsarbeit sind.

 

  1. Auf Unternehmen jeder Größe angewendet werden, da zu den Sektoren, in denen Frauen am stärksten von geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen betroffen sind, auch viele kleine und mittlere Unternehmen gehören (z. B. Bekleidungssektor).[9]

 

  1. geschlechtsspezifische Gewalt und sexuelle Belästigung als schwerwiegende Risiken für Menschenrechtsverletzungen identifizieren, die es zu verhindern, zu beseitigen und zu lindern gilt.

 

  1. geschlechtersensible Menschenrechts- und Umweltverträglichkeitsprüfungen gewährleisten, u. a. durch die Verwendung aufgeschlüsselter Daten (nach Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Alter, Migrationsstatus u. a.) und durch Ergebnisindikatoren, um die tatsächlichen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeiten auf Frauen zu bewerten, einschließlich der Frage, wie sie zu unbezahlter Sorgearbeit beitragen, sowie durch die Berücksichtigung des intersektionalen Charakters von Diskriminierung. Die Unternehmen sollten außerdem die Umsetzung und Wirksamkeit der beschlossenen Maßnahmen verfolgen und überwachen. Die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden und als Grundlage für mögliche Änderungen der globalen Geschäftstätigkeit und der Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt dienen.

 

  1. Einen geschlechtergerechten Ansatz bei der Einbeziehung von Stakeholdern und Warnmechanismen sicherstellen; eine wirksame Einbeziehung von Stakeholdern muss ohne das Risiko von Vergeltungsmaßnahmen und mit freier, rechtzeitiger und informierter Zustimmung erfolgen. Die Einbindung von Stakeholdern sollte darauf abzielen, zu verstehen, wie bestehende Kontexte und/oder Vulnerabilitäten unverhältnismäßige Auswirkungen auf marginalisierte Gruppen wie Frauen und Kinder, Wanderarbeiter*innen, Heimarbeiter*innen, Zeitarbeiter*innen, indigene Völker und Gemeinschaften usw. haben können. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Umsetzung eines geschlechtsspezifischen Ansatzes gewidmet werden, um die sichere und gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen zu gewährleisten, insbesondere dort, wo sie aus kulturellen oder traditionellen Gründen nicht vertreten sind.

 

  1. Einkaufspraktiken von Unternehmen in den Rahmen der menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltsprüfung einbeziehen[10]. Profitmaximierung auf Kosten von Menschen- und Arbeitsrechten sowie Umweltschäden und unverantwortliche Praktiken bei Preisen, Lieferzeiten oder Zahlungsbedingungen betreffen alle Arbeitnehmerinnen. Davon sind Frauen in Sektoren wie der Bekleidungsindustrie und der Landwirtschaft unverhältnismäßig stark betroffen. Unfaire Einkaufspraktiken haben zudem zahlreiche Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen, einschließlich ihres Lohnniveaus, und führen zu prekären Einstellungs- und missbräuchlichen Überstundenpraktiken.

 

Ein geschlechtergerechter Ansatz bei der Regulierung von Unternehmen durch die EU wird entscheidend dazu beitragen, die Ziele internationaler Verpflichtungen wie der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Pekinger Erklärung zu erreichen, die einen klaren Fahrplan für die Verantwortungsübernahme der EU zur Förderung der Rechte von Frauen und Mädchen enthalten. Um die anhaltenden geschlechtsspezifischen Ungleichheiten zu beseitigen, die viele Frauen und Mädchen, die von den Aktivitäten der europäischen Unternehmen betroffen sind, daran zu hindern, ein sicheres und gutes Leben zu führen, ist ein entschlossenes politisches Handeln im Einklang mit der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter und dem Aktionsplan für die Gleichstellung III dringend erforderlich[11].

 

Die Richtlinie zur nachhaltigen Unternehmensführung muss sicherstellen, dass die europäischen Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihre eigenen Praktiken und Geschäftsmodelle zu ändern, die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften zur Verhinderung von Schäden zu tragen und die gerichtlichen und administrativen Konsequenzen zu tragen, wenn sie dies nicht tun. Sie stellt eine einzigartige Gelegenheit dar, geschlechtsspezifische Ungleichheit und Diskriminierung in globalen Wertschöpfungsketten zu bekämpfen. Wir appellieren an Sie, diese Gelegeneheit zu nutzen und unsere Empfehlungen in den Text aufzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

  1. ActionAid International
  2. Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt e.V. ASW (Deutschland)
  3. ALTSEAN-Burma
  4. Anti-Slavery International
  5. Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V.
  6. Association of Ethical Shareholders Germany
  7. Broederlijk Delen (Belgien)
  8. Business & Human Rights Resource Centre (BHRRC)
  9. CARE International
  10. CCFD-Terre Solidaire (Frankreich)
  11. Christian Initiative Romero (CIR)
  12. Clean Clothes Campaign
  13. Coordinadora Latinoamericana y del Caribe de Pequeños Productores y Trabajadores de

Comercio Justo (CLAC)

  1. CorA Network for Corporate Accountability (Deutschland)
  2. Corporate Justice Coalition (Großbritannien)
  3. Dachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg, DEAB e.V. (Deutschland)
  4. Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen ENS (Deutschland)
  5. EU-LAT Network
  6. European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
  7. European Coalition for Corporate Justice (ECCJ)
  8. European Network Committees Oscar Romero
  9. Europäischer Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD)
  10. Fair Trade Advocacy Office
  11. Fairtrade Deutschland e.V.
  12. Fairtrade International
  13. Fédération internationale pour les Droits Humains / International Federation for Human Rights (FIDH)
  14. FEMNET e.V.
  15. Friends of the Earth Europe
  16. Global Policy Forum Europe
  17. Global Witness
  18. Human Rights International Corner ETS (Italien)
  19. Human Rights Watch
  20. INKOTA-netzwerk
  21. International Dalit Solidarity Network
  22. IUCN National Committee of the Netherlands
  23. Justice et Paix (Belgien)
  24. New Financial Forum Foundation (Niederlande)
  25. Oidhaco: Oficina Internacional de Derechos Humanos Acción (Kolumbien)
  26. Open Society European Policy Institute
  27. OQ Consulting BV (Niederlande/Deutschland)
  28. Our Food. Our Future (OFOF)
  29. Oxfam International
  30. Pax Christi International
  31. PICUM (Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants)
  32. Polish Institute for Human Rights and Business
  33. Rainforest Alliance
  34. Réseau France Colombie Solidarités - RFCS (Frankreich)
  35. ShareAction
  36. Südwind (Österreich)
  37. Swedwatch
  38. TERRE DES FEMMES e.V. (Deutschland)
  39. Vamos por la paz - Ensemble pour la paix (Frankreich/Kolumbien)
  40. Vredesactie (Belgien)
  41. WEED – World Economy, Ecology & Development e.V.
  42. Werkstatt Ökonomie (Deutschland)
  43. WeWorld Onlus (Italien)
  44. Women Engage for a Common Future - WECF International
  45. Women’s International League for Peace and Freedom
  46. World House, Wetten (Deutschland)
  47. World Organisation Against Torture (OMCT)
  48. WSM (Belgien)

 

 

 

[1] Front Line Defenders 2020 Global Analysis:

https://www.frontlinedefenders.org/en/resource-publication/global-analysis-2020

[2] Global Witness 2020 Report: https://www.globalwitness.org/en/campaigns/environmental-activists/last-line-defence/

[3] ActionAid ‘We mean business’: https://actionaid.nl/wp-content/uploads/2020/02/We-Mean-Business-Protecting-Womens-Rights-in-Global-Supply-Chains _ActionAid_March-2020.pdf

[4] Oxfam, Not in this together: how supermarkets became pandemic winners while women workers are losing out, 2021:

https://oxfamilibrary.openrepository.com/bitstream/handle/10546/621194/bp-not-in-this-together-220621-en.pdf?sequence=22  

[5] Clean Clothes Campaign Fashioning justice paper: https://cleanclothes.org/news/2021/fashioning-justice

[6] Global Estimates of Modern Slavery, ILO, 2017: https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/@dgreports/@dcomm/documents/publication/wcms_575479.pdf

[7] Center for Intersectional Justice 2019 report:

https://www.intersectionaljustice.org/img/intersectionality-report-FINAL_yizq4j.pdf 

[8] United Nations, Gender dimensions of the Guiding Principles on Business and Human Rights, 2019

https://undocs.org/A/HRC/41/43

[9] Clean Clothes Campaign Fashioning justice paper: https://cleanclothes.org/news/2021/fashioning-justice

[10] Open letter to the European Commission to take action against unfair purchasing practices, 2021: https://cleanclothes.org/file-repository/210715_eu_csos_purchasing_practices_letter_final.pdf/view

[11] ECCJ & Anti-Slavery International “what if” 2020 report: http://corporatejustice.org/wp-content/uploads/2021/03/asi_eccj_report_final.pdf