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In einem Brief an die UN-Mitgliedsstaaten informiert der ecuadorianische Vorsitz der UN-Arbeitsgruppe zu einem internationalen Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (open-ended intergovernmental working group, OEIGWG) über den Stand der Vereinbarungen aus der 7. Tagung der Arbeitsgruppe. So hatte der ecuadorianische Vorsitz im Oktober 2021 angekündigt, zur Weiterarbeit am Abkommensentwurfs eine Gruppe von Botschafter*innen verschiedener Länder einberufen würde. Diese „Friends of the Chair“ genannte Gruppe sollte Konsultationen bezüglich bestimmter Regelungen und Textvorschläge in der Zeit zwischen der 7. und 8. Tagung der UN-Arbeitsgruppe durchführen. Leider war es dem Vorsitz nicht möglich eine solche Gruppe zu initiieren, da nicht jede der fünf UN-Regionalgruppen (Afrika, Asien-Pazifik, Lateinamerika und die Karibik, Westeuropa und andere Staaten (WEOG), Osteuropa) eine Repräsentation benannte.
Aserbaidschan, Frankreich, Indonesien, Portugal und Uruguay haben jedoch ihre Mitgliedschaft in der Gruppe bestätigt. Mit diesen Staaten wird sich der ecuadorianische Vorsitz nun in einem Treffen beraten. Für die afrikanische Region, die bislang noch keine Vertretung benannt hat, wird sich der ecuadorianische Vorsitz mit dem regionalen Menschenrechtskoordinator in Verbindung setzen. Die Länder werden dazu angehalten, ihrerseits regionale Konsultationen durchzuführen und für eine breite staatliche Beteiligung an der 8. Tagung zu werben.
Grundlage für die vom 24. bis 28. Oktober 2022 stattfindende 8. Tagung der UN-Arbeitsgruppe im UN-Menschenrechtsrat in Genf wird der dritte überarbeitete Entwurf inklusive der Textvorschläge der Staaten aus der 7. Tagung sein. Zusätzlich wird der ecuadorianische Vorsitz Ende September konkrete Änderungsvorschläge bezüglich einiger Artikel, insbesondere der Artikel 6-12, vorlegen. Sie sollen die Diskussionen während der 8. Tagung voranbringen und Verhandlungen erleichtern.