Anfang März 2021: Die Bundesregierung beschließt ihren Entwurf für ein Lieferkettengesetz, auf den sich die Bundesminister Hubertus Heil, Peter Altmaier und Gerd Müller bereits im Februar geeinigt hatten. Auf der Pressekonferenz vom 12. Februar ist den Ministern ihre Erleichterung anzumerken. Der Einigung war ein monatelanges und zähes Ringen vorausgegangen. „Das ist ein guter Tag“, lobte auch Wirtschaftsminister Altmaier den „vernünftigen Kompromiss“. Die großen Wirtschaftsverbände hatten zuvor alle Kräfte mobilisiert, um einen bekannt gewordenen Entwurf des Bundesentwicklungsministeriums (BMZ) (Februar 2019) sowie die im März 2020 erstellten gemeinsamen Eckpunkte des BMZ und des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) für das Sorgfaltspflichtengesetz zu verwässern. Mit Erfolg: Der beschlossene Regierungsentwurf ist an nahezu allen entscheidenden Stellen deutlich schwächer als die
ursprünglichen Entwürfe.
Ende März 2021: Drei Wochen nach dem Kabinettsbeschluss erklärt der Wirtschaftsflügel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion denselben für „nicht zustimmungsfähig“. So nachzulesen in einem gemeinsamen Beschluss der „Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie“ und des Vorstands des „Parlamentskreis Mittelstand“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 25. März 2021. „Verbände und Unionspolitiker proben den Aufstand“, titelte das Handelsblatt. Ein Aufstand, der sich auch gegen Kanzlerin Merkel und Wirtschaftsminister Altmaier richtet, die den Kompromiss mit beschlossen hatten. Ihre Forderungen betreffen nicht nur einzelne Aspekte, sondern stellen das gesamte Vorhaben in Frage, zu dem sich die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag verpflichtet hatte.
Was ist in diesen drei Wochen passiert? Dieser Frage geht das vorliegende Briefing auf den Grund.
Von Armin Paasch, MISEREOR und Karolin Seitz, GPF
Herausgeber: MISEREOR, Brot für die Welt & Global Policy Forum Europe
April 2021